Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.07.2010

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10   

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https://dejure.org/2010,12940
BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10 (https://dejure.org/2010,12940)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2010 - 4 StR 291/10 (https://dejure.org/2010,12940)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10 (https://dejure.org/2010,12940)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 62 StGB; § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (korrekte Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 StGB, § 64 StGB, § 67b Abs 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorrang der Prüfung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 StGB, § 64 StGB, § 67b Abs 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorrang der Prüfung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorrang der Prüfung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorrang der Prüfung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 62; StGB § 64
    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 692
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung -

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10
    Als besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB kommen auch Therapiebereitschaft und Bemühungen zur Aufnahme einer stationären Suchtbehandlung jedenfalls dann in Betracht, wenn die mit der Führungsaufsicht nach § 67b Abs. 2 StGB gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Falle eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich der Angeklagte der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließenden Entwöhnungsbehandlung unterzieht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 154/01, RuP 2002, 192; Beschluss vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 154/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung der Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10
    Als besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB kommen auch Therapiebereitschaft und Bemühungen zur Aufnahme einer stationären Suchtbehandlung jedenfalls dann in Betracht, wenn die mit der Führungsaufsicht nach § 67b Abs. 2 StGB gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Falle eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich der Angeklagte der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließenden Entwöhnungsbehandlung unterzieht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 154/01, RuP 2002, 192; Beschluss vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10
    Dem steht nicht entgegen, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10
    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die in der Norm als Bezugspunkte der Prüfung genannten Kriterien in einer Gesamtbetrachtung zusammenfassend zu würdigen und zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs in Beziehung zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1971 - 2 StR 82/71, BGHSt 24, 134, 135; Urteil vom 6. Juni 2001 - 2 StR 136/01, NJW 2001, 3560, 3562).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01

    Antrag auf Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10
    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die in der Norm als Bezugspunkte der Prüfung genannten Kriterien in einer Gesamtbetrachtung zusammenfassend zu würdigen und zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs in Beziehung zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1971 - 2 StR 82/71, BGHSt 24, 134, 135; Urteil vom 6. Juni 2001 - 2 StR 136/01, NJW 2001, 3560, 3562).
  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 24/21

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

    Insbesondere ist auch zu prüfen, ob die im Fall einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 2 StGB kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht und damit verbundene Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Fall eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung nicht bereits eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich ein Betroffener der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließender Behandlungen unterzieht (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - 6 StR 108/20 Rn. 3 f.; vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10 Rn. 12 und vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10 Rn. 6).
  • BGH, 02.05.2019 - 3 StR 87/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (umfassende

    Die von der Nebenklage angeführte Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10, NStZ 2010, 692 f.; vgl. auch SSWStGB/Kaspar, 4. Aufl., § 62 Rn. 31) gibt keinen Anlass zu abweichender Beurteilung; sie bezog sich auf einen Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB, nicht aber auf die hier in Rede stehende Maßregel des § 63 StGB.
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen einer begründeten

    Da das Gewicht des mit der Unterbringungsanordnung einhergehenden Eingriffs maßgeblich von der Frage der Vollstreckung der Maßregel abhängt, hätte die Strafkammer jedoch vorrangig prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 1 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10, NStZ 2010, 692).
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 287/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Subsidiarität;

    Soweit die Strafkammer die Auffassung vertritt, es beständen gegenüber der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mildere Mittel, verkennt sie, dass im Falle der Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit die Notwendigkeit einer Unterbringungsanordnung grundsätzlich nicht durch minder einschneidende Mittel außerhalb des Bereichs der strafrechtlichen Maßregeln aufgehoben wird, weil bei den freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung das Subsidiaritätsprinzip nur für die Frage der Aussetzung der Vollstreckung, nicht aber für die Frage ihrer Anordnung gilt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, NStZ-RR 2000, 300, 301; vom 14. Februar 2001 - 3 StR 455/00, juris Rn. 8; vom 23. Juni 1993 - 3 StR 260/93, BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 1; vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Prüfung des § 64 StGB auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10, NStZ 2010, 692, 693).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18

    Folgenreicher Denkzettel

    Da das Gewicht des mit der Unterbringungsanordnung einhergehenden Eingriffs maßgeblich von der Frage der Vollstreckung der Maßregel abhängt, ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch zu würdigen, ob eine Aussetzung der Vollstreckung in Betracht kommt, vgl. BGH, Beschluss vom 20.07.2010, Az: 4 StR 291/10.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2010 - 3 StR 219/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8880
BGH, 06.07.2010 - 3 StR 219/10 (https://dejure.org/2010,8880)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2010 - 3 StR 219/10 (https://dejure.org/2010,8880)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 3 StR 219/10 (https://dejure.org/2010,8880)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB
    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Gesamtstrafenausspruchs infolge fehlerhafter Strafzumessung bei einer Einzelstrafe

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Aufhebung eines Gesamtstrafenausspruchs infolge fehlerhafter Strafzumessung bei einer Einzelstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Kleiner Anfängerfehler Strafzumessung: Bewertung des Verteidigungsverhaltens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 692
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft;

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 3 StR 219/10
    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil unter den gegebenen Umständen in einem solchen Verteidigungsverhalten weder eine über das Leugnen eigener Schuld hinausgehende Ehrverletzung des Tatopfers noch eine rechtsfeindliche Gesinnung gesehen werden kann (BGH StV 1999, 536 f.).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafzumessungsrechtlich die Grenze zulässigen und damit nicht strafschärfend berücksichtigungsfähigen Verteidigungsverhaltens selbst bei unberechtigten Anschuldigungen gegen Dritte noch nicht überschritten (etwa BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12 Rn. 2 bzgl. Alternativtäterschaft); dies sei vielmehr erst dann der Fall, wenn sich dieses Verhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung erweise (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170 f. mwN sowie vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 ; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463, vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626).
  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Es kann hier offen bleiben, ob das in der Beweiswürdigung zu subjektiven Tatbestandsmerkmalen ebenso unzulässig ist, wie es regelmäßig bei der Strafzumessung (vgl. dazu BGH, 4 StR 532/12 v. 29.01.2013, juris Rn. 7, NStZ-RR 2013, 170; BGH, 5 StR 453/12 v. 09.10.2012, juris Rn. 2; 3 StR 219/10 v. 06.07.2010, juris Rn. 5, NStZ 2010, 692) und der Anordnung der Sicherungsverwahrung (vgl. dazu BGH, 1 StR 320/14 v. 21.08.2014, juris Rn. 7 mwN, NStZ-RR 2015, 9; 1 StR 64/12 v. 20.03.2012) der Fall ist.
  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 , Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626).
  • BGH, 21.09.2017 - 1 StR 268/17

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten des

    Daher dürfen auch Äußerungen über ein Tatopfer nur dann strafschärfend verwertet werden, wenn in ihnen eine über das Leugnen eigener Schuld hinausgehende Ehrverletzung des Tatopfers oder eine rechtsfeindliche Gesinnung gesehen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692 mwN; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 53 f. mwN).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Soweit damit Anschuldigungen gegen Dritte verbunden sind, werden die Grenzen eines zulässigen Verteidigungsverhaltens dadurch nicht überschritten (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692; Müko-StGB/Miebach, 2. Aufl., § 46 Rn. 129).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15

    Strafzumessung (Verteidigungsverhalten des Angeklagten: Dulden einer

    Nachdem das Leugnen der Tat ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692), dessen Grenzen auch dann nicht überschritten sein dürften, wenn dadurch der Tatverdacht gegen einen anderen, hier den Mittäter I., wesentlich verstärkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12), kann auch dieses Verhalten für sich genommen nicht zur Begründung einer entsprechenden Gesinnung herangezogen werden sein.
  • BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Gewichtung einer wahrheitswidrigen

    Soweit damit Anschuldigungen gegen eine andere Person verbunden sind, werden die Grenzen eines zulässigen Verteidigungsverhaltens dadurch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171; vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Zeugen betreffende Angaben eines Angeklagten dürfen nur dann strafschärfend verwertet werden, wenn sie die Grenze angemessener Verteidigung eindeutig überschreiten und eine rechtsfeindliche Einstellung offenbaren (vgl. BGH, Beschl. v. 22.06.1999 - 1 StR 238/99, a.a.O, juris Rn. 12; BGH, Urt. v. 08.04.2004 - 4 StR 576/03, NStZ 2004, 616, juris Rn. 4; BGH, Beschl. vom 06.07.2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692, juris Rn. 5; Schäfer/Sander/Gemmeren , a.a.O., Rn. 673; LK-StGB/ Schneider , a.a.O., § 46 Rn. 190, 191, 193, 196; MüKo-StGB/ Miebach/Maier , a.a.O., Rn. 250), was in Betracht kommen kann bei besonders schwerwiegender Herabwürdigung oder Verdächtigung des Tatopfers oder von Belastungszeugen ( Fischer , a.a.O., Rn 54a).
  • KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19

    Strafzumessung: Bewertung von zulässigem Verteidigungsverhalten

    Gibt ein Angeklagter - wie im vorliegenden Fall - den äußeren Tathergang im Wesentlichen zu, beruft er sich aber auf Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - juris; Urteil vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82 - juris), darf dies nicht strafverschärfend berücksichtigt werden, weil er dadurch seine Verteidigungsposition gefährden müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 4 StR 320/18 - juris mwN).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 53 Ss 22/19

    Anforderungen an die Strafzumessung bei der Behauptung von Rechtfertigungs- oder

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 1 Ss 33/19
  • KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19

    Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund

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